Allgemeine Geschäftsbedingungen
der VESS Immobilien GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen, die zwischen der VESS Immobilien GmbH (im Folgenden „VESS“ oder „wir“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) über unsere Webseite abgeschlossen werden, insbesondere in Bezug auf die Projektplanung, den Kauf und Verkauf von Immobilien, die Sanierung durch Subunternehmer sowie das Immobilienmanagement und die Vermietung.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von VESS schriftlich bestätigt werden.
2. Projektplanung
2.1 Allgemeine Bestimmungen
VESS übernimmt die Planung und Durchführung von Immobilienprojekten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Unsere Projektplanung umfasst sämtliche erforderlichen Leistungen, die zur erfolgreichen Umsetzung eines Immobilienprojekts notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere die Analyse der Projektanforderungen, die Erstellung von Planungsunterlagen, die Koordination der beteiligten Fachplaner und die Entwicklung eines detaillierten Projektzeitplans.
2.2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Vor Beginn der Projektplanung erstellt VESS ein detailliertes Angebot, das die geplanten Leistungen, die Kosten sowie den voraussichtlichen Zeitrahmen umfasst. Dieses Angebot wird dem Kunden zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Der Leistungsumfang wird in einem separaten Vertrag festgelegt, der alle wesentlichen Details der Projektplanung beschreibt.
2.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, VESS sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Planung und Durchführung des Projekts erforderlich sind. Hierzu gehören unter anderem Grundstücksdaten, bauliche Vorgaben und besondere Anforderungen des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, diese Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, um Verzögerungen im Planungsprozess zu vermeiden.
2.4 Änderungen und Anpassungen
Änderungen oder Erweiterungen der ursprünglich vereinbarten Projektplanung können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VESS vorgenommen werden. Bei Änderungen, die vom Kunden gewünscht oder verursacht werden, behält sich VESS das Recht vor, die Auswirkungen auf die Projektkosten und den Zeitrahmen zu prüfen und anzupassen.
2.5 Abnahme und Projektübergabe
Nach Abschluss der Projektplanung erfolgt eine formale Abnahme durch den Kunden. Bei der Abnahme bestätigt der Kunde, dass die Planung den vertraglichen Anforderungen entspricht. Etwaige Mängel oder Änderungswünsche sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach erfolgreicher Abnahme wird das Projekt zur weiteren Umsetzung übergeben.
2.6 Haftung für Planungsergebnisse
VESS haftet für die ordnungsgemäße Erstellung der Planungsunterlagen gemäß den vereinbarten Anforderungen. Für eventuelle Verzögerungen oder Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte Informationen seitens des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt VESS keine Haftung.
3. Immobilienankauf und -verkauf
3.1 Allgemeine Bestimmungen
VESS bietet Dienstleistungen im Bereich des Immobilienankaufs und -verkaufs an. Diese umfassen die Vermittlung, Beratung und Durchführung der Transaktionen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen VESS und dem Kunden. Unser Ziel ist es, die Interessen des Kunden bei der Auswahl, dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien bestmöglich zu vertreten.
3.2 Vermittlung von Immobilienkäufen
Bei der Vermittlung eines Immobilienkaufs prüft VESS geeignete Objekte und unterbreitet dem Kunden entsprechende Angebote. VESS übernimmt die Koordination der Besichtigungen, die Beratung hinsichtlich der Kaufkonditionen und die Unterstützung bei der Erstellung und Verhandlung des Kaufvertrages. Der Kaufpreis sowie die Zahlungsbedingungen werden im Kaufvertrag festgelegt.
3.3 Vermittlung von Immobilienverkäufen
Für den Verkauf von Immobilien erstellt VESS ein umfassendes Verkaufsangebot, das eine detaillierte Beschreibung der Immobilie, Marktanalysen sowie Preisempfehlungen umfasst. VESS organisiert Besichtigungen, verhandelt im Namen des Kunden und sorgt für die Erstellung des Kaufvertrages. Der Verkaufspreis und alle weiteren vertraglichen Konditionen werden im Kaufvertrag vereinbart.
3.4 Vertragliche Vereinbarungen
Alle Transaktionen im Bereich Immobilienankauf und -verkauf werden durch schriftliche Verträge geregelt. Diese Verträge umfassen alle relevanten Details der Transaktion, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten, der Übergabebedingungen sowie aller weiteren relevanten Vereinbarungen.
3.5 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, VESS alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die für den Immobilienankauf oder -verkauf notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Eigentumsnachweise, Grundbuchauszüge, Finanzierungsnachweise und andere relevante Dokumente.
3.6 Haftung für Informationen
VESS haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns bereitgestellten Informationen nur, wenn diese auf unserer eigenen Überprüfung basieren oder ausdrücklich von uns bestätigt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die von Dritten bereitgestellt werden, übernehmen wir keine Gewähr, es sei denn, wir haben diese Informationen selbst überprüft und bestätigt.
3.7 Provision und Kosten
Die Höhe der Provision oder der Vermittlungsgebühren wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Diese Gebühren werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen fällig und sind vom Kunden zu tragen. Etwaige zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Transaktion entstehen, wie Notarkosten oder Gebühren für die Grundbuchamtseintragung, sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
3.8 Stornierung und Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts oder einer Stornierung nach Vertragsabschluss gelten die im Vertrag festgelegten Stornierungsbedingungen und Kosten. Etwaige bereits entstandene Kosten, die bis zur Stornierung oder zum Rücktritt entstanden sind, sind vom Kunden zu tragen.
4. Sanierung durch Subunternehmer
4.1 Allgemeine Bestimmungen
VESS bietet umfassende Sanierungsdienstleistungen für Immobilien an, die durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer ausgeführt werden. VESS übernimmt die Auswahl der Subunternehmer, prüft deren Angebote und überwacht den Baufortschritt, um eine fachgerechte und termingerechte Ausführung der Arbeiten sicherzustellen.
Vor Beginn der Sanierungsarbeiten führt VESS eine detaillierte Besprechung mit dem Kunden, um dessen Wünsche und Anforderungen zu erfassen. Auf Basis dieser Informationen erstellt VESS einen Sanierungsplan, der dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt wird. VESS gewährleistet Flexibilität für Anpassungen während des Prozesses und informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt. Änderungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Kunden umgesetzt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abschlussbesprechung, um sicherzustellen, dass alle Kundenwünsche erfüllt sind und eventuelle Mängel oder Änderungswünsche zeitnah bearbeitet werden.
4.2 Auswahl und Beauftragung von Subunternehmern
VESS wählt Subunternehmer basierend auf deren Fachkompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit aus. Alle Angebote der Subunternehmer werden von VESS geprüft und bewertet, um sicherzustellen, dass sie den technischen und finanziellen Anforderungen des Projekts entsprechen. Die Beauftragung erfolgt erst nach sorgfältiger Prüfung und Genehmigung der Angebote durch VESS und den Kunden.
4.3 Überwachung des Baufortschritts
VESS überwacht kontinuierlich den Fortschritt der Sanierungsarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten gemäß den vertraglichen Spezifikationen und Zeitplänen ausgeführt werden. Die Überwachung umfasst regelmäßige Baustellenbesuche, die Prüfung der Arbeitsqualität und die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften.
4.4 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Sanierungsarbeiten zu beschaffen und VESS alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde muss etwaige Besonderheiten oder spezifische Anforderungen der Sanierung rechtzeitig und vollständig mitteilen.
4.5 Änderungen und Anpassungen
Änderungen oder Erweiterungen der ursprünglich vereinbarten Sanierungsarbeiten können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VESS und gegebenenfalls nach Anpassung der Vertragsbedingungen vorgenommen werden. VESS informiert den Kunden über die Auswirkungen solcher Änderungen auf die Kosten und den Zeitrahmen.
4.6 Mängel und Nachbesserungen
Sollten nach Abschluss der Sanierungsarbeiten Mängel auftreten, wird VESS die Mängel umgehend prüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Behebung der Mängel einleiten. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. VESS gewährleistet die Nachbesserung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, es sei denn, die Mängel sind auf unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen durch den Kunden zurückzuführen.
4.7 Haftung und Gewährleistung
VESS haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierungsarbeiten durch die Subunternehmer, sofern diese Arbeiten den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Die Haftung von VESS für Mängel oder Verzögerungen im Sanierungsprozess ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten beschränkt. Die Gewährleistungsfrist für die Sanierungsarbeiten beträgt [z.B. 12 Monate] ab dem Datum der Abnahme der Arbeiten.
4.8 Kosten und Abrechnung
Die Kosten für die Sanierungsarbeiten werden in den Verträgen mit den Subunternehmern festgelegt. VESS stellt dem Kunden eine detaillierte Abrechnung über die erbrachten Leistungen aus. Etwaige zusätzliche Kosten, die aufgrund von Änderungen oder unerwarteten Problemen entstehen, werden dem Kunden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung gestellt.
5. Immobilienmanagement und Vermietung
5.1 Allgemeine Bestimmungen
VESS bietet umfassende Dienstleistungen im Immobilienmanagement und der Vermietung an. Dazu gehört die Verwaltung von Immobilien, die Organisation der Vermietung und die laufende Betreuung der Mieter. Ziel ist eine effiziente Verwaltung und Maximierung der Erträge für den Kunden.
5.2 Immobilienverwaltung
VESS übernimmt:
Mieterverwaltung: Kommunikation, Anfragen und Beschwerden der Mieter.
Wartung und Instandhaltung: Koordination von Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Finanzverwaltung: Buchführung, Mietabrechnungen und Überwachung von Zahlungen.
Vertragsmanagement: Erstellung, Überprüfung und Verwaltung von Mietverträgen.
5.3 Vermietung
VESS bietet folgende Leistungen an:
Marktanalyse und Preisgestaltung: Ermittlung des Mietpreises durch Marktanalysen.
Vermarktung: Erstellung von Angeboten, Organisation von Besichtigungen.
Mieterakquise: Auswahl und Überprüfung von Mietern, inklusive Bonitätsprüfungen.
Vertragsabschluss: Erstellung und Verhandlung von Mietverträgen.
5.4 Pflichten des Kunden
Der Kunde muss VESS alle erforderlichen Dokumente und Informationen bereitstellen, die für die Verwaltung und Vermietung der Immobilie notwendig sind.
5.5 Haftung und Gewährleistung
VESS haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen. Die Haftung für durch Mieter verursachte Schäden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. VESS übernimmt die Verantwortung für die rechtliche Richtigkeit der Mietverträge, soweit diese von uns erstellt oder geprüft wurden.
5.6 Kosten und Abrechnung
Die Kosten für Verwaltungs- und Vermietungsdienstleistungen werden im Vertrag festgelegt. VESS stellt regelmäßige Abrechnungen aus und berechnet zusätzliche Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
5.7 Berichtswesen und Kommunikation
VESS liefert regelmäßige Berichte über die Immobilienverwaltung und -vermietung und sorgt für transparente und zeitnahe Kommunikation mit dem Kunden.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Allgemeine Haftung
VESS haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet VESS nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden, die durch Dritte, wie z.B. Subunternehmer, verursacht werden, übernimmt VESS keine Haftung, es sei denn, VESS hat die Auswahl oder die Überwachung dieser Dritten grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft durchgeführt.
6.2 Haftung bei Immobilienprojekten
Für die Planung und Durchführung von Immobilienprojekten haftet VESS nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und soweit die Leistungen den anerkannten Standards entsprechen. Die Haftung für Mängel, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Informationen durch den Kunden entstehen, ist ausgeschlossen. VESS übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die auf unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von VESS liegen.
6.3 Haftung beim Immobilienankauf und -verkauf
VESS haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Immobilienankäufe und -verkäufe gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Gewähr, es sei denn, diese Informationen wurden von uns ausdrücklich geprüft und bestätigt.
6.4 Haftung bei Sanierungsarbeiten
Im Bereich der Sanierung durch Subunternehmer haftet VESS für die ordnungsgemäße Auswahl und Beauftragung der Subunternehmer sowie für die Überwachung der Sanierungsarbeiten. Die Haftung für Mängel oder Schäden, die durch Subunternehmer verursacht werden, ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten beschränkt. Die Gewährleistungsfrist für durch Subunternehmer ausgeführte Arbeiten beträgt [z.B. 12 Monate] ab Abnahme der Sanierungsarbeiten.
6.5 Gewährleistung
VESS gewährt Gewährleistung für die eigenen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen. Bei Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, wird VESS nach eigener Wahl entweder Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine Minderung des Preises vornehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. VESS wird die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der jeweiligen Leistung oder der Fertigstellung des Projekts.
6.6 Ausschluss und Begrenzung der Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, sind alle weiteren Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die gesetzlich vorgeschriebene Haftung oder für Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden dürfen.
6.7 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche auf Schadensersatz und Gewährleistung verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis des Kunden von den Ansprüchen und den Anspruch begründenden Umständen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
7.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den Verträgen gilt das Recht der Deutschland.
7.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8. Kontakt
Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesen AGB oder unseren Dienstleistungen können Sie uns gerne kontaktieren.
Über Vess Immobilien GmbH
Wir sind eine Immobilien GmbH mit einem starken Netzwerk und umfassender Erfahrung im Immobilienmarkt. Unser Team besteht aus Experten, die sich darauf spezialisiert haben, Banken und Investoren sichere und rentable Investitionsmöglichkeiten zu bieten.
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